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Wegfall der Inflationsausgleichsprämie steht Lohnerhöhung nicht im Wege
Der Wegfall der Inflationsausgleichsprämie zu Beginn des Jahres 2025 stellt keine Hürde für Lohnerhöhungen dar, wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun bestätigt hat. Auch wenn die steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie nicht mehr zur Verfügung steht, können Arbeitgeber weiterhin Gehaltsanpassungen vornehmen, um die steigenden Lebenshaltungskosten auszugleichen.
Bis Ende 2024 konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis zu 3.000 EUR steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen, was vielfach in Form von monatlichen Teilzahlungen über zwei Jahre verteilt wurde. Diese Sonderregelung für Inflationsausgleichszahlungen entfällt nun. Die Frage, ob dies die Möglichkeit von Lohnerhöhungen beeinflusst, wurde durch das BMF in einer Stellungnahme klargestellt: Lohnerhöhungen, die nach der Inflationsausgleichsprämie vereinbart werden, können ohne Bedenken erfolgen, wenn sie auf einer separaten Vereinbarung basieren.
Das BMF betont, dass Lohnerhöhungen, die im Zusammenhang mit oder unmittelbar nach der Inflationsausgleichsprämie gewährt werden, nicht rückwirkend der Steuer- und Sozialabgabenpflicht unterworfen sind, sofern sie eine gesonderte Vereinbarung darstellen. Dies gilt auch dann, wenn die Gehaltserhöhung inflationsbedingt begründet ist und mit der Inflationsausgleichsprämie kombiniert wird.
Mit dieser Klarstellung wird die Unsicherheit beseitigt, dass nachträgliche Lohnerhöhungen möglicherweise nachträglich der Steuerpflicht unterliegen könnten, wenn sie mit der Inflationsausgleichsprämie in Verbindung gebracht werden. Die Möglichkeit, Löhne auch in 2025 zu erhöhen, bleibt weiterhin bestehen, ohne dass die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie einen negativen Einfluss auf diese Erhöhungen hat.
Quelle: dstv.de Artikelpool