Kanzleiblog
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Neue Regelung zur Erbschaftsteuerstundung bei Wohnimmobilien

Beim Erwerb einer Wohnimmobilie durch Erbschaft oder Schenkung kann eine hohe Steuerbelastung entstehen. Bisher war es möglich, auf Antrag eine bis zu zehnjährige Stundung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu erhalten, sofern die Steuer nur durch den Verkauf der zu Wohnzwecken genutzten Immobilie bezahlt werden konnte. Diese Regelung galt jedoch nur für Grundstücke, die zum Zeitpunkt des Erwerbs bestimmte Voraussetzungen erfüllten.
Nun hat der Gesetzgeber die Stundungsregelung erweitert: Sie umfasst jetzt alle Wohnimmobilien, die zu Wohnzwecken genutzt werden, unabhängig von weiteren Kriterien wie vermietet oder selbst genutzt.
Im Erbfall wird die Steuerstundung zudem zinslos gewährt, was eine spürbare Entlastung für die Erben bedeutet.